Jeder Urlauber ist verpflichtet, die interne Ordnung des Campingplatzes zu kennen und zu respektieren.
Zur Erinnerung:
Wir akzeptieren Aufenthalte, die familiären Zwecken dienen, im traditionellen Sinne, wobei minderjährige Gäste von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden müssen.
Minderjährige müssen von ihren Eltern oder gesetzlichen Vormündern begleitet werden.
Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen (Schwimmbad, mögliche Evakuierung im Falle von Wetterwarnungen…) oder gesundheitlichen Gründen (mögliche Krankenhauseinweisung während des Aufenthalts…) sind minderjährige Gäste ohne Eltern nicht erlaubt. Zudem ist der Campingplatz gemäß der Verordnung Nr. 2002-883 vom 3. Mai 2002 über den Schutz von Minderjährigen während der Schulferien, beruflichen Urlauben und Freizeitaktivitäten nicht befugt, kollektive oder individuelle Aufenthalte für minderjährige Gäste unter 18 Jahren ohne deren gesetzliche Vertreter zu organisieren.
Gewalttätiges Verhalten, beleidigende oder rassistische Äußerungen sowie körperliche oder verbale Angriffe sind auf unseren Campingplätzen nicht gestattet. Jede Verletzung der Regeln oder unangemessenes Verhalten kann zur Ausweisung aller Gäste aus der betreffenden Unterkunft führen. Bei einer Ausweisung ist keine Rückerstattung möglich.