Jeder Urlauber ist verpflichtet, die Hausordnung des Campingplatzes, auf dem er seinen Aufenthalt verbringt, zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
Zur Erinnerung:
Wir akzeptieren Aufenthalte im traditionellen Sinne als familiär, wobei Minderjährige von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden müssen.
Minderjährige Personen müssen von ihren Eltern oder rechtlichen Betreuern begleitet werden.
Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen (Schwimmbad, mögliche Evakuierung des Campingplatzes bei schlechtem Wetter...) oder aus gesundheitlichen Gründen (eventueller Krankenhausaufenthalt während des Aufenthalts...) sind nicht von ihren Eltern begleitete Minderjährige nicht zugelassen. Darüber hinaus ist der Campingplatz nach dem Dekret Nr. 2002-883 vom 3. Mai 2002 über den Schutz von Minderjährigen während der Schulferien, beruflichen Freistellungen und Freizeitaktivitäten nicht befugt, kollektive oder individuelle Aufenthalte von Minderjährigen unter 18 Jahren außerhalb des elterlichen Haushalts ohne deren rechtliche Vertreter zu organisieren.
Gewalttätiges Verhalten, beleidigende oder rassistische Äußerungen sowie physische oder verbale Angriffe sind auf unserem Campingplatz nicht gestattet. Jeder Verstoß gegen die Hausordnung oder unangemessenes Verhalten könnte zur Ausweisung aller Bewohner der betreffenden Unterkunft führen. Im Falle einer Ausweisung ist keine Rückerstattung möglich.