Die Fremdenverkehrsabgabe ist eine Gebühr, die von den als touristischer Ort anerkannten französischen Gemeinden erhoben werden kann. Sie wird von den Vermietern, Hotelbesitzern, Wohnungseigentümern etc. eingezogen. Deren Höhe variiert je nach Ort. Diese Gebühr müssen Sie bei Ihrer Ankunft auf dem Campingplatz (nur in Frankreich) bezahlen. Sie kann in Abhängigkeit vom Alter der Personen und der Jahreszeit unterschiedlich berechnet werden.